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Steuerzahlungstermine Umsatzsteuer




Abgabefristen zur Umsatzsteuer

Zunächst einmal vorweg: Du musst Deine selbst errechnete Steuer von Dir aus bei Deinem Finanzamt selbstständig anmelden und auch von Dir aus selbstständig bezahlen. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung an Dich durch das Finanzamt erfolgt nicht. Da ist eine sorgfältig geführte Buchhaltung unabdingbar.


Dazu schau Dir gerne meinen Blogbeitrag „Buchhaltung? Wie langweilig!“ an.


Das Beste zuerst:

Bist Du Unternehmer nach der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG musst, Du keine Umsatzsteuervoranmeldungen an Dein Finanzamt übermitteln.

Großartig! Du kannst dich zurücklehnen.


Monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Wann muss sie dem Finanzamt vorliegen?


Hat das Finanzamt bei Dir eine monatliche Abgabe zur Umsatzsteuervoranmeldung festgelegt, musst Du diese jeweils am 10. des Folgemonats bei Deinem zuständigen Finanzamt einreichen.


Hierzu ein Beispiel:

Die Umsatzsteuervoranmeldung für den Oktober musst Du spätestens bis zum 10. des Folgemonats, nämlich in diesem Fall, bis zum 10. November, via Elster an Dein Finanzamt versenden.

Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.


Vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Wann muss sie dem Finanzamt vorliegen?


Wenn Du Deine Umsatzsteuervoranmeldungen quartalsweise bei Deinem zuständigen Finanzamt einreichen kannst, ist die Vorgehensweise ähnlich wie die der monatlichen Abgabe. Die Voranmeldung ist am 10. des Folgemonats einzureichen, der auf den Abrechnungszeitraum folgt.


Hierzu ein Bespiel:

Möchtest Du Deine Umsatzsteuervoranmeldung für das dritte Quartal des Kalenderjahres einreichen, ist der späteste Abgabetermin der 10. Oktober.

Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.


Tipp: Dauerfristverlängerung – Was ist das?


Mit einem Antrag auf Dauerfristverlängerung kannst Du die Fristen zur Abgabe Deiner Umsatzsteuervoranmeldung auf Dauer eines Veranlagungszeitraumes verlängern.

Das klingt doch toll! Endlich mal ein Begriff der selbsterklärend ist.

Meist wird die Zeit zwischen Monatsende und Abgabefrist ziemlich eng und Du schaffst es zeitlich einfach nicht die Buchhaltung bis zum 10. des Folgemonats fertigzustellen. Irgendein Beleg fehlt immer. Wer kennt das nicht?


Wie war das doch gleich mit der sorgfältigen Führung Deiner Buchhaltung 😊?


Und da hilft Dein Finanzamt Dir, indem Du einen Antrag auf Dauerfristverlängerung abgeben kannst.

Mit Hilfe dieser Verlängerung verschiebt sich die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung um einen Monat nach hinten. Das verschafft Dir in Deine Buchhaltung dauerhaft etwas Zeit und Luft.


Hier gilt:

1. Bei der monatlichen Abgabe ist der Antrag bis zum 10. des Monats einzureichen, bei die Dauerfristverlängerung greifen soll.

Bei der monatlichen Abgabe errechnest Du ein Elftel der bisherigen Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres und zahlst diese als Sondervorauszahlung an das Finanzamt. Die Sondervorauszahlung wird jährlich zu Beginn des Jahres neu berechnet und der Antrag beim Finanzamt eingereicht.


2. Bei der der vierteljährlichen Abgabe ist der Antrag bis zum 10. des Monats des Folgemonats einzureichen, wenn das betreffende Quartal endet.

Bei der quartalsweisen Abgabe ist keine Sondervorauszahlung nötig.


Das Finanzamt kommt Dir bei der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ein gutes Stück entgegen. Im Gegenzug dazu erwartet Dein Finanzamt jedoch auch, dass Du die Fristen zur Abgabe der Voranmeldung und zur Zahlung Deiner Steuerschuld einhalten wirst.


Denn:

Verpasst Du trotz dieses Entgegenkommens eine Frist, drohen Dir empfindliche Strafen. Trage die Fristen am besten rot in Deinen Kalender ein. Dann bist Du auf der sicheren Seite.


Wenn Du Unterstützung in Deiner Terminüberwachung oder bei vorbereitenden Arbeiten für Deine Buchhaltung brauchst, freue ich mich über eine Nachricht von Dir. Wir finden sicher einen Weg der Zusammenarbeit.



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